Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 1. Juli 2019


I. Geltungsbereich

1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Alle von PRmacher erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

3. PRmacher ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf www. prmacher.com/agb. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach deren Veröffentlichung, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist PRmacher berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollten.

4. Maßgeblich für den Leistungsumfang eines Vertrags ist die Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung. Beanstandungen dieser Erklärungen sind unverzüglich vor Ausführung des Auftrags, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, schriftlich mitzuteilen.

II. Vertragsgrundlagen

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten die einzelvertraglichen Abmachungen.

2. Sofern PRmacher ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden für sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens PRmacher wirksam.

3. Soweit PRmacher im Rahmen von Aufträgen auf Zuarbeiten des Kunden angewiesen ist, ist dieser verpflichtet, diese innerhalb angemessener Fristen zu erbringen. Nach Verstreichen dieser von PRmacher gesetzten Fristen und einer Nachfrist von maximal 2 Wochen, ist PRmacher berechtigt, den Auftrag an diesem Punkt abzubrechen und abzurechnen. Nachforderungen oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4. PRmacher bedient sich zur Vertragserfüllung auch selbständiger Consultants. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und einem werblichen Auftritt tätig.

III. Daten

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt oder der betreffende Vertragspartner der Bekanntgabe vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch sinngemäß für Angebote, Kostenvoranschläge, Konzeptionen, Zeichnungen, Prospekte und weitere Unterlagen, die dem Kunden im Zuge einer Vertragsanbahnung überlassen werden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass PRmacher oder verbundene Unternehmen personenbezogene Daten in dem Umfang speichert und verarbeitet, als dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

3. PRmacher ist nicht verpflichtet, gelieferte oder erstellte Kundendateien endlos abzuspeichern. Besonders bei späteren Nachbestellungen muss der Kunde für eine entsprechende Datensicherung sorgen.

4. Für die während der Verwahrdauer ihr überlassenen Daten, hat PRmacher nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

5. PRmacher ist berechtigt, als Referenz oder zu Werbungszwecken Beispiele von für den Kunden ausgeführten Leistungen aufzuführen, und zwar sowohl in eigenen Medien als auch im Internet. Der Name des Kunden darf genannt werden. Eine zusätzliche Honorierung erfolgt nicht.

6. Die vom Kunden oder einem von ihm eingeschalteten Dritten zur Erstellung des Vertragserzeugnisses übergebenen oder übermittelten Daten unterliegen keiner Prüfpflicht durch PRmacher. Eine Haftung von PRmacher für Fehler des Endproduktes, die auf fehlerhaft gelieferte oder übertragene Daten zurückzuführen sind, besteht nicht.

7. Bei erkannten Fehlern der übergebenen oder übertragenen Datenträger bzw. Daten führt PRmacher den Auftrag erst dann weiter aus, wenn ihm durch den Kunden die Freigabe erteilt worden ist oder fehlerfreie Datenträger bzw. Daten übermittelt wurden. Soweit PRmacher die Fehler auf Wunsch des Auftraggebers selbst behebt, kann er hierfür eine zusätzliche, angemessene Vergütung verlangen.

8. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden gründlich auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und PRmacher druckfrei erklärt und unterschrieben zurückzugeben. PRmacher haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderungen nach erteilter Druckfreigabe gehen alle Spesen einschließlich der Kosten eines Maschinenstillstandes zu Lasten des Kunden.

IV. Urheber- und Nutzungsrecht

1. PRmacher geht bei allen erteilten Aufträgen davon aus, dass der Kunde alle nötigen Urheberrechte, Baugenehmigungen oder sonstige Einverständniserklärungen besitzt, um den Auftrag auszulösen. Dementsprechend kann PRmacher keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen, welche durch die Verletzung dieser Bestimmung durch den Kunden entstehen können. Der Kunde hat PRmacher von allen Ansprüchen Dritter wegen entsprechender Rechtsverletzungen freizustellen.

2. Für rechtliche sowie inhaltliche Richtigkeit der Werbeinhalte und -aussagen ist der Kunde selbst verantwortlich. Wettbewerbsrechtliche Vorschriften, die guten Sitten und die Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) sind vom Kunden zu beachten.

3. Die vom Kunden zur Erstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Druckplatten etc. sind Eigentum von PRmacher. Ein Herausgabeanspruch des Kunden besteht auch dann nicht, wenn sie gesondert berechnet werden.

4. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

5. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt eine Vergütung nach unserer Preistabelle auf Stundenabrechnungsbasis als vereinbart. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6. PRmacher überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Soweit der Kunde nach erteilter Zustimmung die Nutzungsrechte an Dritte weitergeben sollte, hat er sicherzustellen, dass der Dritte die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Pflichten in gleicher Weise erfüllt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


V. Nutzungsrechte von lizenzfreien Bildern

1. PRmacher behält sich vor, im Rahmen unserer Leistungspflichten unter anderem so genannte lizenzfreie Bilder zur weiteren Nutzung etwa im Internetauftritt oder sonstigen PR-Broschüren des Kunden vorzuschlagen und mit dessen Einverständnis zu verarbeiten. Der Bezug dieser Bilder erfolgt über entsprechende Dienstleistungsunternehmen, die PRmacher insbesondere Nutzungsrechte auferlegen, an die PRmacher auch die Kunden binden muss. Erwirbt PRmacher ein lizenzfreies Bild, ist PRmacher lediglich und ausschließlich berechtigt, dieses Bild nur für den einen Kunden zu nutzen. Der Kunde wiederum ist berechtigt, dieses Bild im eigenen Interesse und für seine Zwecke zu nutzen. Mit diesem Nutzungsrecht erwirbt der Kunde allerdings weder das Eigentum, noch das Recht zur ausschließlichen Verwendung. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, solche lizenzfreien Bilder Dritten zur Nutzung zu überlassen, auch nicht unentgeltlich. Dritte sind nicht nur Unternehmen oder natürliche Personen, die nicht mit PRmacher in vertraglicher Verbindung stehen, sondern auch Tochter- oder Mutterunternehmen des Kunden, die rechtlich unabhängig sind. Die Weiterleitung der Bilder stellt einen Missbrauch fremden Eigentums und insbesondere die Verletzung bestehender Urheberrechte dar.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Alle von PRmacher an den Kunden gelieferten Waren oder Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum von PRmacher.

2. Der Kunde darf die unter dem Vorbehalt des Absatz (1) stehenden Gegenstände weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände von PRmacher unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist weiterhin verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum von PRmacher hinzuweisen.

3. Der Kunde hat die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verwahren und auf eigene Kosten gegen die Risiken Raub, Diebstahl, Feuerschaden, Wasserschaden und Vandalismus zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Hinblick auf die gelieferten Gegenstände bereits jetzt PRmacher ab.

4. Der Kunde hat die Kosten aller Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums von PRmacher dienen, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Maßnahme fehlschlägt, objektiv aber geboten scheint.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle seines Zahlungsverzugs, ist PRmacher berechtigt, mit Vorankündigung nach angemessener Fristsetzung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Kunde hat die betreffenden Gegenstände sofort herauszugeben. Dieser ist auch berechtigt, bei fruchtloser Mahnung nach Ankündigung z.B. eine montierte Werbeanlage wieder zu demontieren. Die in diesem Fall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Ein Rücktritt vom zugrundeliegenden Vertrag durch PRmacher liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn PRmacher den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt hat.

VII. Sonderregelungen bei Beratungs-. Organisation- und Programmierleistungen

1. Unbeschadet eventueller Spezialregelungen in Lizenz-, Projekt-, Rahmen- oder ähnlichen Verträgen ist der Kunde bei der Durchführung von Beratungs-, Organisations- und Programmierungsarbeiten durch PRmacher verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Übergabe von Programmen, Auswertungen, Konzeptionen oder sonstiger Arbeiten unter Beifügung der für die Wiederholung oder Berichtigung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

VIII. Haftungsbeschränkung

1. Gleich aus welchem Rechtsgrund sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, insbesondere im Hinblick auf die Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und einer deliktischen Handlung, ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle, in denen PRmacher ausdrücklich eine Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenso nicht, sofern etwa nach dem Produkthaftungsgesetz unweigerlich gehaftet wird, in Fällen groben Verschuldens sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Haftungsausschluss ist ebenso beschränkt bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letzteren Fall ist der Schadensersatzanspruch auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt, sofern kein grobes Verschulden vorliegt oder der Haftungsfall wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist. Damit ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

2. Diese Haftungsbeschränkung gilt für den Kunden entsprechend.

IX. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Ein erstes Beratungsgespräch ist für den Interessenten kostenlos. Ein zweites Beratungsgespräch wird im Falle des Nichtzustandekommens eines nachfolgenden Auftrags nach Stundenaufwand mit mind. 250 Euro abgerechnet.

2. Alle Angebote, seien es Angebote aus Katalogen, sonstigen Verkaufsunterlagen und solche aus dem Internet, sind stets freibleibend – sie sind ausschließlich als Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.

3. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von PRmacher schriftlich bestätigt worden sind oder, sofern der Verzicht einer Auftragsbestätigung erklärt wird, der Auftrag unverzüglich ausgeführt wird. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

4. Die von PRmacher angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro, zu denen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzukommt. Kosten für Sonderverpackungen und Transport kommen hinzu und sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

5. Die Zahlung des Rechnungsbeitrages hat, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.

6. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden gegenüber PRmacher nicht zu.

7. PRmacher ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die ihr gegenüber dem Kunden zustehen, und gegenüber sämtlichen Forderungen, die der Kunde gegen PRmacher hat.

8. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer Rechnung in Zahlungsverzug, ist PRmacher berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % über dem gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG) veröffentlichten Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

9. Für die Zahlung mittels eines Wechsels bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden ausschließlich zahlungshalber und nicht an Zahlung statt hereingenommen. Wir behalten uns vor, Zug um Zug gegen Rückgabe der empfangenen Urkunden im Falle eines Protests die sofortige Barzahlung einzufordern.

10. Wird ein Scheck oder ein Wechsel des Kunden nicht eingelöst, so ist PRmacher berechtigt, sämtliche den Kunden betreffenden Rechnungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn weitere Schecks oder Wechsel des Kunden von PRmacher hereingenommen worden sind. In diesem Fall kann PRmacher für alle weiteren dem Kunden gegenüber geschuldeten Leistungen Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Werden diese vom Kunden nicht unverzüglich erbracht, kann PRmacher nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von allen betroffenen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

11. Bei Nutzung von Internetdiensten von PRmacher gilt zusätzlich: Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PRmacher berechtigt, die entsprechenden Dienste und Leistungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, so kann PRmacher das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

12. Bei außergewöhnlichen Leistungen oder erhöhtem Materialaufwand ist PRmacher berechtigt, eine Anzahlung, Vorkasse oder Zahlung bei Lieferung zu verlangen.

X Lieferung

1. PRmacher ist stetig bemüht, alle ihm erteilten Aufträge pünktlich und in zugesagter Qualität zu erfüllen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von PRmacher schriftlich bestätigt wurden. Bei Versandware geht das Versandrisiko ab Übergabe an den Lieferdienst auf den Kunden über. Beschädigte Verpackungen sind sofort beim jeweiligen Lieferdienst anzuzeigen.

2. PRmacher ist zu Teillieferungen berechtigt.

3. Betriebsstörungen oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Auftragskündigung oder Stornierung. Sie berechtigen PRmacher jedoch, die Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

4. Ist PRmacher im Verzug muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Das gilt auch für bestätigte Terminlieferungen.

5. Maß- oder Farbabweichungen bis 3 % und Auflagentoleranzen bis 10 % sind produktionstechnisch bedingt und bilden keinen Reklamationsgrund. Das gilt besonders, wenn dem Kunden z.B. keine Farbmuster (Proofs) oder Vorlagen, Zeichnungen o.ä. bereitgestellt wurden. Farb- und Materialabweichungen bei Nachbestellungen gleicher oder schon gefertigter Artikel sind möglich und bilden daher keinen Reklamationsgrund.

6. Warenrücksendungen sind nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung von PRmacher zulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben. Warenrücksendungen, die “unfrei” bei PRmacher eintreffen, werden nicht angenommen.

7. In keinem Fall kann PRmacher für Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn sie diese nicht selbst ausgeführt hat. Reklamationen nach erfolgter Eigenmontage des Kunden sind nicht möglich. Folgekosten durch erneute Demontage/Montage gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden.

8. Bei Feststellung eines Fehlers im oder am Produkt kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Eine Teil- oder Gesamtneulieferung liegt im Ermessen von PRmacher.

XI. Stornierungskosten, Vertragskündigung

1. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann PRmacher unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises bzw. der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt eine Vergütung nach der Standard-Preistabelle von PRmacher auf Stundenabrechnungsbasis als vereinbart. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

2. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.

3. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens 3 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

4. Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. PRmacher kann dem Kunden die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelung dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einen erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.

6. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

XII. Datenschutz

1. Die aus der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Deutsches Recht

1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von PRmacher.

2. Gerichtsstand ist Ratingen. PRmacher sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

XIV. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

1. Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.

2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

PRmacher im Juli 2019